Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Februar 2026
TEIL A – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich
1.1 Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind sämtliche Vertragsverhältnisse der SichtbarerWerden GmbH (im Folgenden: „Agentur”), die diese als Agentur für Webdesign, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Generative Engine Optimization (GEO), Suchmaschinenwerbung (SEA), Conversion-Rate-Optimierung (CRO) und verwandte Online-Marketing-Dienstleistungen für Unternehmer (im Folgenden: „Kunde”) erbringt, sofern nicht in speziellen Bedingungen abweichende Regelungen getroffen werden, die sodann Vorrang genießen.
1.2 Etwaig abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind unwirksam, soweit diese von der Agentur nicht schriftlich oder in elektronischer Form (§ 126a BGB) bestätigt und ausdrücklich anerkannt werden.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich im geschäftlichen Verkehr mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Sie gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB).
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
2.1 Angebote der Agentur sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande durch (a) Zugang einer ausdrücklichen Auftragsbestätigung der Agentur, (b) Unterzeichnung eines individuellen Angebots durch beide Parteien, oder (c) Beginn der Leistungserbringung nach schriftlicher Beauftragung durch den Kunden.
2.2 Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie von der Agentur schriftlich oder per E-Mail ausdrücklich bestätigt werden.
2.3 Bei Inhaberwechsel, Veräußerung des Unternehmens oder des Vertragsgegenstandes bleiben die Vertragsverhältnisse weiterhin bestehen. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
§ 3 Leistungsumfang – Allgemein
3.1 Die Agentur erbringt Dienstleistungen in den nachfolgend beschriebenen Bereichen. Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot oder Einzelvertrag.
3.2 Soweit nach der individuellen Vereinbarung nicht ausdrücklich ein Erfolg geschuldet ist, erbringt die Agentur die vertraglich geschuldeten Leistungen als Dienstleistung. Für Dienstverträge gelten ergänzend die gesetzlichen Normen der §§ 611 ff. BGB. Für Werkverträge gelten ergänzend die §§ 631 ff. BGB.
3.3 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Agentur auf den Kunden als Referenzkunden hinweisen kann, einschließlich der Nennung des Firmennamens und einer Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen. Diese Erlaubnis wirkt auch über das Vertragsende hinaus und kann vom Kunden mit einer Frist von einem Monat schriftlich für die Zukunft widerrufen werden.
3.4 Dem Kunden ist bekannt, dass Suchmaschinen, KI-Systeme, Social-Media-Plattformen, Webverzeichnisse und sonstige Drittanbieter nach ihren jeweiligen Richtlinien jederzeit berechtigt sind, Webseiten, Inhalte und Darstellungen aus ihrem System zu ändern, zu löschen oder ihre Algorithmen und Bewertungskriterien anzupassen. Hierauf hat die Agentur keinerlei Einfluss.
3.5 Es steht der Agentur frei, zur Ausführung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen qualifizierte Dritte (Subunternehmer, Freelancer) heranzuziehen bzw. diese mit der Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten zu betrauen.
§ 4 Preise und Vergütung
4.1 Die vereinbarten Preise bzw. Vergütungen werden bei Auftragserteilung schriftlich festgehalten. Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Bei Webdesign-Projekten (Werkverträge) erfolgt die Abrechnung gemäß der im Angebot vereinbarten Zahlungsmeilensteine. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt folgende Aufteilung: 50 % bei Auftragserteilung, 50 % bei Fertigstellung/Abnahme.
4.3 Bei laufenden Dienstleistungen (SEO, GEO, SEA-Betreuung, CRO) erfolgt die Abrechnung als monatliche Pauschale gemäß dem jeweiligen Vertrag. Die monatliche Pauschale ist jeweils zu Beginn der Leistungsperiode fällig.
4.4 Etwaige Preiserhöhungen sind dem Kunden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten schriftlich oder in Textform mitzuteilen.
4.5 Bei SEA-Kampagnen ist das Werbebudget (Mediabudget/Adspend) nicht Bestandteil der Agenturvergütung. Das Werbebudget wird vom Kunden direkt an den jeweiligen Plattformbetreiber (z. B. Google, Microsoft) gezahlt oder über ein vom Kunden hinterlegtes Zahlungsmittel abgerechnet.
§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1 Rechnungen der Agentur sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig, sofern nicht anders vereinbart.
5.2 Einrichtungsgebühren und Anzahlungen sind bei Vertragsabschluss fällig. Die Agentur kann den Beginn der Dienstleistung bis zum Ausgleich sämtlicher fällig gewordener Rechnungen verweigern.
5.3 Der Kunde kommt automatisch in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung auf dem Konto der Agentur gutgeschrieben ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen, insbesondere § 288 BGB.
5.4 Gerät der Kunde mit zwei oder mehr Monatsbeiträgen in Rückstand oder kündigt er eine generelle Zahlungsverweigerung an, so kann die Agentur die gesamten während der aktuellen Mindestvertragslaufzeit noch anfallenden Monatsbeiträge sofort fällig stellen und geschuldete Dienste zurückbehalten. Das Zurückbehaltungsrecht besteht bis zur vollständigen Begleichung der fälligen und fällig gestellten Forderungen. Alle damit verbundenen Kosten (insbesondere Mahnkosten, Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten) trägt der Kunde.
5.5 Bei einem Rückstand von zwei oder mehr Monatsbeiträgen oder bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung ist die Agentur berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen. Die Höhe des Schadensersatzanspruchs für entgangenen Gewinn wird mit 70 % der gesamten während der aktuellen Mindestvertragslaufzeit noch anfallenden Monatsbeiträge pauschaliert, sofern diese nicht bereits zuvor fällig gestellt wurden. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Der Agentur steht es frei, einen höheren Schaden nachzuweisen.
5.6 Die Rechtsfolgen gemäß § 5.4 und § 5.5 gelten auch, wenn nach den konkreten Umständen eine ordnungsgemäße künftige Zahlung durch den Kunden unwahrscheinlich geworden ist oder wenn der Kunde Widerspruch gegen vereinbarte Lastschriften erhebt.
5.7 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur insoweit zulässig, als diese von der Agentur als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.8 Eine Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Kunden an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
5.9 Im Falle des Zahlungsverzugs kann die Agentur den Zugriff auf das Kundenportal, Reportings und sonstige Informationssysteme sperren, bis der Kunde den offenen Rechnungsbetrag ausgeglichen hat.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
6.1 Laufende Dienstverträge (SEO, GEO, SEA, CRO)
6.1.1 Die mit der Agentur vereinbarten Dienstverträge werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen und haben eine vereinbarte Mindestvertragslaufzeit sowie eine Kündigungsfrist gemäß dem jeweiligen Einzelvertrag.
6.1.2 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3, 6 oder 12 Monate gemäß der im jeweiligen Angebot getroffenen Vereinbarung. Sofern keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.
6.1.3 Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
6.1.4 Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert er sich automatisch um einen Zeitraum, der der ursprünglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit entspricht. Die Kündigung hat schriftlich per Einschreiben oder in Textform per E-Mail zu erfolgen.
6.1.5 Sofern während der Vertragslaufzeit eine einvernehmliche Änderung der Vertragskonditionen (z. B. Upgrade, Erweiterung des Leistungsumfangs) vorgenommen wird, beginnt die im Änderungsvertrag vereinbarte Mindestvertragslaufzeit ab dem Zeitpunkt der Änderung einheitlich für den gesamten Vertragsinhalt. Wurde im Änderungsvertrag keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so gilt die ursprünglich vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, die zum Zeitpunkt der Änderung erneut beginnt.
6.2 Werkverträge (Webdesign-Projekte)
6.2.1 Werkverträge enden mit der vollständigen Abnahme des Werkes und der vollständigen Bezahlung aller vereinbarten Vergütungen.
6.2.2 Eine Stornierung oder ein Abbruch eines Webdesign-Projekts durch den Kunden ist nach Auftragserteilung grundsätzlich ausgeschlossen. Der Kunde schuldet die vollständige vereinbarte Vergütung unabhängig davon, ob er das Projekt weiterhin durchführen möchte, keinen Bedarf mehr hat oder aus sonstigen Gründen, die nicht auf einem Verschulden der Agentur beruhen, das Projekt nicht fortsetzen will. Die Agentur ist in diesem Fall nicht verpflichtet, die Leistung weiter zu erbringen, behält jedoch den Anspruch auf die volle Vergütung.
6.2.3 Beruht der Wunsch des Kunden nach Projektabbruch auf einem von der Agentur zu vertretenden wichtigen Grund (§ 648a BGB), steht dem Kunden das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. In diesem Fall hat der Kunde nur die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten.
6.3 Außerordentliche Kündigung
6.3.1 Die außerordentliche Kündigung setzt neben den in § 626 BGB genannten Voraussetzungen voraus, dass zusammen mit der Kündigungserklärung eine ausführliche schriftliche Begründung erfolgt, die einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB darstellt. Das spätere Nachschieben von anderen Kündigungsgründen wird ausgeschlossen.
6.3.2 Soweit die außerordentliche Kündigung mit einer oder mehreren Pflichtverletzungen der anderen Partei begründet werden soll, wird als weitere Wirksamkeitsvoraussetzung der vorherige fruchtlose Ablauf einer angemessenen Frist zur Abhilfe vorausgesetzt.
6.3.3 Die Agentur ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn (a) der Kunde mit zwei oder mehr Monatsbeiträgen in Rückstand gerät, (b) der Kunde eine generelle Zahlungsverweigerung ankündigt, (c) der Kunde trotz angemessener Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, oder (d) die Umstände eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen annehmen lassen.
6.4 Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
6.4.1 Dem Kunden steht im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des der Wirksamkeit der Preiserhöhung vorangehenden Monats zu.
§ 7 Erfüllung
7.1 Die Agentur erbringt die vertraglich vereinbarten laufenden Leistungen grundsätzlich mindestens einmal während der jeweiligen Vertragsperiode, sofern nicht im Vertrag eine anderweitige Regelung getroffen wurde. Den jeweiligen Zeitpunkt bestimmt die Agentur nach fachlichem Ermessen.
7.2 Einmalige Dienstleistungen zu Beginn eines Projekts (z. B. SEO-Audit, Onpage-Analyse, Account-Setup) erfolgen im Falle einer Vertragsverlängerung nicht erneut.
7.3 Bei Eintreten höherer Gewalt, Arbeitskonflikten, Naturkatastrophen, Pandemien, behördlichen Anordnungen oder sonstigen Umständen außerhalb der Einflusssphäre der Agentur ist diese für die Dauer des Hindernisses von der Leistungspflicht befreit.
7.4 Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß, und kann die Agentur aufgrund dessen ihre davon betroffenen Leistungen nicht erbringen, ist die Agentur für die Dauer der fehlenden Mitwirkung von der Erfüllung befreit. Der Vergütungsanspruch der Agentur bleibt hiervon unberührt.
7.5 Die Agentur informiert den Kunden über die durchgeführten Maßnahmen in der im jeweiligen Vertrag vereinbarten Form (z. B. monatliche Reports, Zugang zum Kundenportal, E-Mail-Updates). Darüber hinaus ist die Agentur nicht zu einem gesonderten Bericht verpflichtet.
7.6 Sofern der Kunde die Agentur beauftragt, Mitgliedskonten bei Internetportalen, Suchmaschinenkonten oder sonstige Konten bei Drittanbietern für den Kunden zu eröffnen, treffen die unmittelbaren Rechtsfolgen dieser Anmeldung den Kunden. Die Agentur kann diesbezüglich sowohl in offener als auch in verdeckter Stellvertretung für den Kunden auftreten.
§ 8 Haftung
8.1 Die Agentur haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.
8.2 Für sonstige Schäden haftet die Agentur nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.3 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Agentur auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
8.4 Die Agentur haftet nicht für Schäden, die allein oder überwiegend aufgrund der Verletzung einer Mitwirkungspflicht oder einer Vorgabe des Kunden entstehen. Dies gilt nicht für Schäden gemäß § 8.1.
8.5 Die Agentur haftet insbesondere nicht für Ranking-Verluste, Traffic-Rückgänge, Sichtbarkeitsverluste in Suchmaschinen oder KI-Systemen oder Einbußen bei Werbekampagnen, die zurückzuführen sind auf: (a) Algorithmusänderungen durch Suchmaschinen, KI-Suchsysteme oder Werbeplattformen; (b) eigenmächtige Änderungen des Kunden an der Website, den Kampagnen oder der technischen Infrastruktur ohne vorherige Abstimmung mit der Agentur; (c) die Nichtumsetzung empfohlener Maßnahmen durch den Kunden; (d) Maßnahmen Dritter, die vom Kunden ohne Abstimmung mit der Agentur beauftragt wurden.
8.6 Bei SEA-Kampagnen haftet die Agentur nicht für: (a) Klickbetrug (Click Fraud); (b) die Überschreitung des vom Kunden festgelegten Tages- oder Monatsbudgets durch den Plattformbetreiber; (c) plötzliche Änderungen der Werbeplattform-Richtlinien oder -Algorithmen; (d) Sperrung des Werbekontos durch den Plattformbetreiber, sofern die Sperrung nicht auf einem Verschulden der Agentur beruht.
8.7 Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8.8 Die Agentur haftet nicht für Daten- und Programmverluste, sofern der Kunde seiner Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung nicht nachgekommen ist und dadurch der Schaden hätte vermieden oder gemindert werden können.
8.9 Schadensersatzansprüche des Kunden – mit Ausnahme von Ansprüchen gemäß § 8.1 und vorsätzlichem Verhalten – verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände. Die Beweislast für das Vorliegen der Schadensersatzvoraussetzungen trägt der Kunde.
8.10 Eine weitergehende Haftung der Agentur ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen (mit Ausnahme der unter § 8.1 genannten Ansprüche). Dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
§ 9 Pflichten des Kunden (Mitwirkungspflichten) und Haftungsfreistellung
9.1 Die Mitwirkung des Kunden ist wesentliche Vertragspflicht. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur zur Erbringung der vertraglichen Leistungen alle notwendigen Informationen, Materialien, Texte, Bilder und Zugänge rechtzeitig und unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
9.2 Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere: (a) Zugang zu Content-Management-Systemen, Shopsystemen und Webservern (FTP/SSH); (b) Zugang zu Google-Konten (Search Console, Analytics, Google Ads, Google Business Profile); (c) Zugang zu Social-Media-Konten und sonstigen relevanten Plattformkonten; (d) Bereitstellung von Texten, Bildern, Logos und sonstigen Inhalten in druckfähiger/webfähiger Qualität; (e) rechtzeitige Freigabe von Entwürfen, Texten und Kampagnen; (f) zeitnahe Beantwortung von Rückfragen.
9.3 Sollte der Kunde die Bereitstellung von Zugangsdaten nicht wünschen, kann er die von der Agentur empfohlenen Änderungen auch selbst einpflegen. Eine Minderung des vom Kunden zu zahlenden Entgelts ist damit nicht verbunden. Verzögerungen, die aus der Selbsteinpflege resultieren, gehen nicht zulasten der Agentur.
9.4 Bei den im Namen des Kunden auftretenden Ansprechpartnern wird davon ausgegangen, dass diese berechtigt sind, Erklärungen für den Kunden abzugeben und entgegenzunehmen.
9.5 Der Kunde ist verpflichtet, alle durch die Agentur erstellten Leistungen (Texte, Anzeigen, Designs, Veröffentlichungen) auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Jugendschutz-, Datenschutz- und Presserecht. Der Kunde stellt die Agentur diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten.
9.6 Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keine eigenen SEO-, GEO- oder SEA-Maßnahmen durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen, die den Maßnahmen der Agentur entgegenwirken könnten, ohne dies vorher schriftlich mit der Agentur abzustimmen. Die Agentur haftet nicht für negative Auswirkungen nicht abgestimmter Maßnahmen.
9.7 Der Kunde hat Rügen wegen vermeintlich mangelhafter oder nicht fristgemäß erbrachter Dienstleistungen unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich mit einer ausführlichen Dokumentation und Begründung zu erheben.
9.8 Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern.
§ 10 Eigentumsrecht, Urheberschutz, Nutzungsrechte
10.1 Bei den von der Agentur erstellten Leistungen (Texte, Designs, Programmierungen, Konzepte, Strategien, Analysen) handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke. Rechtsinhaberin ist die Agentur.
10.2 Mit vollständiger Bezahlung aller vereinbarten Vergütungen erhält der Kunde ein einfaches, räumlich auf den Geltungsbereich des Vertrages beschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Werken, begrenzt auf den vertraglich vereinbarten Zweck und die Dauer des Vertrages. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur und kann gesondert vergütet werden.
10.3 Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen auf den Kunden über. Bis dahin ist der Kunde zur Nutzungsunterlassung verpflichtet. Bei Eintritt des Zahlungsverzuges steht der Agentur ein Zurückbehaltungsrecht an den Nutzungsrechten zu.
10.4 Bei Webdesign-Projekten verbleiben Quellcode-Dateien, die nicht Bestandteil des gelieferten Werkes sind (z. B. interne Templates, Frameworks, wiederverwendbare Codebausteine der Agentur), im Eigentum der Agentur.
10.5 Bei SEA-Kampagnen verbleibt die Kampagnenstruktur (Kampagnenaufbau, Anzeigentexte, Keyword-Sets, Zielgruppeneinstellungen) im geistigen Eigentum der Agentur, soweit diese von der Agentur entwickelt wurden.
10.6 Für Software dritter Hersteller (z. B. WordPress, Plugins, Themes, Tools) gelten deren jeweilige Nutzungsbedingungen. Der Lizenzvertrag wird unmittelbar zwischen dem Hersteller und dem Kunden geschlossen. Sofern der Übertragung von Nutzungsrechten Drittschutzrechte entgegenstehen, hat die Agentur den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen.
10.7 Der Kunde ist ausschließlich für den Inhalt seiner Webpräsenzen verantwortlich.
§ 11 Backlinks
11.1 Sofern im Rahmen der beauftragten Leistungen ein Backlinkaufbau vereinbart ist, erfolgt dieser über die vereinbarte Vertragslaufzeit verteilt. Die Erstellung bzw. Entfernung oder auch Nichtentfernung eines Backlinks, der auf eine Internetseite des Kunden verweist, liegt im freien fachlichen Ermessen der Agentur.
11.2 Eine ständige Verfügbarkeit der geschalteten Backlinks wird ausdrücklich nicht gewährleistet. Die Agentur übernimmt keine Garantie dafür, dass Backlinks dauerhaft bestehen bleiben, da Drittanbieter jederzeit Inhalte ändern oder entfernen können.
11.3 Der Agentur steht es frei, während der Vertragslaufzeit und auch nach Vertragsbeendigung die geschalteten Backlinks bestehen zu lassen, sie sukzessive oder auf einmal zu löschen. Die Abbauphase kann bereits vor dem Ende der Vertragslaufzeit beginnen und/oder über das Ende der Vertragslaufzeit hinaus andauern.
11.4 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Löschung einzelner oder sämtlicher Backlinks. Ebenso hat der Kunde keinen Anspruch auf Beibehaltung einzelner oder sämtlicher Backlinks nach Vertragsende.
11.5 Die Agentur verpflichtet sich, beim Backlinkaufbau ausschließlich Maßnahmen einzusetzen, die den aktuellen Richtlinien der gängigen Suchmaschinen entsprechen.
§ 12 Geheimhaltung
12.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Sinne des GeschGehG) streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.
12.2 Der Kunde hat insbesondere Informationen über die von der Agentur verwendeten Techniken, Prozesse, Strategien und Vorgehensweisen vertraulich zu behandeln. Ein Verstoß kann Schadensersatzansprüche begründen. Als Schadensersatzpauschale wird ein Betrag in Höhe von drei Monatsbeiträgen des Kunden vereinbart. Der Kunde kann nachweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Der Agentur steht es frei, einen höheren Schaden nachzuweisen.
12.3 Die Agentur ist, sofern keine gesonderte Archivierungsvereinbarung getroffen ist, nicht verpflichtet, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten und gespeicherten Daten nach Vertragsende aufzubewahren oder herauszugeben.
§ 13 Abwerbeverbot
13.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Vertragsende keine Mitarbeiter, freien Mitarbeiter oder Subunternehmer der Agentur abzuwerben oder in sonstiger Weise dazu zu bewegen, ihre Tätigkeit für die Agentur zu beenden. Gleiches gilt für Versuche der Abwerbung.
13.2 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 EUR verpflichtet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 14 Datenschutz
14.1 Die Agentur verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
14.2 Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
14.3 Für den Einsatz von Analyse- und Tracking-Tools (z. B. Google Analytics, Google Tag Manager, Meta Pixel, Conversion-Tracking) auf der Website des Kunden ist der Kunde als Betreiber der Website datenschutzrechtlich verantwortlich. Die Agentur unterstützt bei der technischen Implementierung, übernimmt jedoch keine Haftung für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes.
14.4 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten (z. B. für die Anmeldung bei Suchmaschinen, Verzeichnissen, Plattformen) an Dritte übermittelt werden dürfen, wobei diese anschließend öffentlich werden können.
TEIL B – BESONDERE BESTIMMUNGEN
§ 15 Besondere Bestimmungen für Webdesign und Webentwicklung
15.1 Grundlage für die Erstellung einer Website ist das im Angebot, Briefing oder Lastenheft beschriebene Konzept. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden, die über das vereinbarte Konzept hinausgehen, sind als Change Request gesondert zu beauftragen und zu vergüten.
15.2 Die Abnahme erfolgt in zwei Stufen: (a) Abnahme des Designentwurfs und (b) Abnahme der technischen Umsetzung. Die Programmierung/Entwicklung beginnt erst nach schriftlicher Freigabe des Designentwurfs durch den Kunden.
15.3 Der Kunde erhält nach Fertigstellung jeder Stufe die Möglichkeit zur Prüfung. Rückmeldungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Präsentation schriftlich mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt das Werk als abgenommen (Abnahmefiktion). Die Agentur wird den Kunden bei der Übermittlung auf diese Rechtsfolge hinweisen.
15.4 Es sind insgesamt zwei Korrekturschleifen pro Abnahmestufe im Projektumfang enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Weitere Korrekturschleifen werden nach Aufwand berechnet.
15.5 Nach erfolgter Designabnahme sind Änderungen am grundlegenden Designkonzept ausgeschlossen, es sei denn, diese werden als gesonderter Change Request beauftragt und vergütet.
15.6 Die Agentur gewährleistet die Funktionsfähigkeit der Website auf den zum Zeitpunkt der Abnahme gängigen Browsern (aktuelle Versionen von Chrome, Firefox, Safari, Edge) und auf gängigen mobilen Endgeräten, sofern Responsivität Vertragsbestandteil ist.
15.7 Sollte der Kunde die für die Fertigstellung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Zugangsdaten) nicht innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss der jeweiligen Projektphase bereitstellen, ist die Agentur berechtigt, 100 % des vereinbarten Angebotspreises in Rechnung zu stellen, unabhängig davon, ob die vollständige Leistung erbracht wurde. Die Agentur wird den Kunden vor Ablauf der Frist schriftlich auf diese Rechtsfolge hinweisen.
15.8 Ohne gesonderten Wartungsvertrag übernimmt die Agentur nach Abnahme keine Gewähr für die fortlaufende Funktionalität, insbesondere nicht bei Updates von Drittanbieter-Software (z. B. WordPress-Core, Plugins, Themes, PHP-Versionen, Server-Updates).
§ 16 Besondere Bestimmungen für Suchmaschinenoptimierung (SEO)
16.1 Die Agentur schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten SEO-Maßnahmen, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg in Form konkreter Rankings, Sichtbarkeitswerte oder Traffic-Zahlen.
16.2 Die Agentur verpflichtet sich, ausschließlich Maßnahmen einzusetzen, die den aktuellen Richtlinien der gängigen Suchmaschinen entsprechen („White-Hat-SEO”).
16.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass SEO ein langfristiger Prozess ist und erste messbare Ergebnisse in der Regel frühestens nach 3–6 Monaten zu erwarten sind. Ranking-Schwankungen während der Optimierungsphase sind normal und stellen keinen Leistungsmangel dar.
16.4 Die Agentur informiert den Kunden regelmäßig über die durchgeführten Maßnahmen und deren Ergebnisse gemäß den im Vertrag vereinbarten Reporting-Intervallen.
§ 17 Besondere Bestimmungen für Generative Engine Optimization (GEO)
17.1 Leistungen im Bereich Generative Engine Optimization (GEO) umfassen die Optimierung der Online-Präsenz des Kunden für KI-gestützte Suchsysteme und Antwortmaschinen (z. B. ChatGPT, Perplexity, Google AI Overviews, Gemini, Bing Copilot und vergleichbare Systeme).
17.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-gestützte Suchsysteme sich in einer frühen Entwicklungsphase befinden und ihre Algorithmen, Datenquellen, Trainingsgrundsätze und Darstellungsformen häufigen und unvorhersehbaren Veränderungen unterliegen. Die Agentur kann keine Garantie für eine bestimmte Sichtbarkeit, Erwähnung, Darstellung oder Empfehlung in KI-generierten Antworten übernehmen.
17.3 Die Agentur setzt für GEO-Maßnahmen den jeweils aktuellen Stand der Technik und die bestverfügbaren Erkenntnisse ein. Da es sich um ein sich schnell entwickelndes Feld handelt, kann die Agentur keine langfristige Wirksamkeit einzelner Maßnahmen garantieren. Strategische Anpassungen während der Vertragslaufzeit sind ausdrücklich vorbehalten und stellen keine Leistungsänderung dar.
17.4 Die Messung der GEO-Ergebnisse erfolgt auf Basis der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Analyse-Tools und -Methoden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Messbarkeit von GEO-Ergebnissen eingeschränkt sein kann und sich Messmethoden weiterentwickeln.
§ 18 Besondere Bestimmungen für Suchmaschinenwerbung (SEA)
18.1 Die Agentur übernimmt die Einrichtung, Optimierung und laufende Betreuung von bezahlten Suchmaschinenkampagnen (z. B. Google Ads, Microsoft Advertising).
18.2 Das Werbebudget (Mediabudget/Adspend) ist nicht Bestandteil der Agenturvergütung und wird vom Kunden separat getragen. Der Kunde trägt das volle wirtschaftliche Risiko der Werbeausgaben.
18.3 Die Agentur optimiert Kampagnen nach bestem fachlichem Ermessen. Ein bestimmter Return on Ad Spend (ROAS), bestimmte Klickpreise (CPC), Impressionen oder Conversionraten werden nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
18.4 Der Kunde stellt sicher, dass sein Werbekonto ordnungsgemäß eingerichtet und mit einer gültigen Zahlungsmethode hinterlegt ist. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Kontosperrungen durch den Plattformbetreiber, die nicht auf einem Verschulden der Agentur beruhen.
18.5 Stoppt der Kunde Kampagnen eigenmächtig oder entzieht der Agentur den Zugang zum Werbekonto, entbindet dies den Kunden nicht von der Zahlungspflicht für die vereinbarte Betreuungspauschale.
TEIL C – SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
19.1 Auf die vorliegenden Bestimmungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts.
19.2 Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, ist im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz der Agentur ausschließlicher Gerichtsstand.
§ 20 Änderungen der AGB
20.1 Die Agentur behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter https://sichtbarerwerden.de/agb einsehbar.
20.2 Der Kunde wird über Änderungen der AGB schriftlich oder per E-Mail informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als genehmigt. Die Agentur wird den Kunden bei der Mitteilung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweisen.
20.3 Im Falle des Widerspruchs des Kunden gelten die bisherigen AGB weiter.
§ 21 Salvatorische Klausel
21.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
21.2 Die Parteien verpflichten sich, an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu setzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
SichtbarerWerden GmbH – Stand: Februar 2026